Die „Schulungsinitiative Jugendschutz“ – kurz „SchuJu“ – unterstützt die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Abgabe und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in Handel, Online-Handel, Gastronomie und Tankstellen durch umfangreiche Personal-Schulungsmaßnahmen.

Beispiele aus
allen Branchen

Tankstellen
31. August 2015

Jugendschutz total

Drei Gruppenfotos von teilnehmenden Tankstellenpächtern an der "SchuJu"-Schulung

Über 100 Tankstellenpächter nahmen im Juli an „SchuJu“-Schulungen teil, die von verschiedenen Verkaufsleitern der TOTAL Deutschland GmbH angeboten wurden. Mithilfe der „SchuJu“-Schulungsunterlagen informierten sie sich über wichtige Fakten und praktische Tipps zur konsequenten Umsetzung des Jugendschutzes bei der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken. Ausgestattet mit der „SchuJu“-Alterskontroll-scheibe und der Broschüre „Informationen für die Tankstelle“ werden sie die Inhalte nun in einem nächsten Schritt an ihre Mitarbeiter in den einzelnen Tankstellen weitergeben. Das „SchuJu“-Team wünscht viel Erfolg bei den Schulungen!

Online-Handel
20. August 2015

Jugendschutz im Online-Handel – Wir halten uns dran!

Logo Jugendschutz im Online-Handel

Für Online-Händler von alkoholhaltigen Getränken stellt sich die Frage, wie und ob sie den Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken über das Internet konsequent umsetzen können.
Generell enthält das Jugendschutzgesetz keine expliziten Regelungen für den Online-Handel mit alkoholhaltigen Getränken. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelten die gesetzlichen Altersgrenzen für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke jedoch ganz klar auch für den „Versandhandel mit Alkohol (etwa auf Telefon- oder Internetbestellung)“. Wer den Jugendschutz konsequent umsetzen möchte, sollte also auch im Online-Handel mit alkoholhaltigen Getränken das Alter des Empfängers anhand geeigneter Maßnahmen kontrollieren.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) im Rahmen einer Selbstregulierung eine Empfehlung für einen Jugendschutzstandard im Online-Handel erstellt. Mit dem Standard werden die jugendschutzrechtlichen Regelungen bestimmungsgemäß auf den Online-Handel übertragen. Im Sinne eines konsequenten Jugendschutzes empfiehlt der BSI Online-Anbietern von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken, u. a. durch eine Altersprüfung bei der Paketübergabe sicherzustellen, dass diese Waren nur an Erwachsene übergeben werden dürfen. Die genauen Inhalte der Jugendschutz-Empfehlung finden Sie hier.

15. Juli 2015

Halbjahresbericht 2015: Über 147.900 bestandene „SchuJu“-Zertifikate

SchuJu-Zertifikat

Positive Zwischenbilanz nach dem ersten Halbjahr 2015: Seit Start der Initiative absolvierten über 147.900 Auszubildende und Mitarbeiter aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Tankstellen erfolgreich das Jugendschutz-Training der Schulungsinitiative (online oder offline) und erlangten so ein persönliches „SchuJu“-Zertifikat zur Vorlage beim Arbeitgeber. Mehr als 850.000 Nutzer informierten sich auf www.schu-ju.de (inkl. www.schuju-training.de) über die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Abgabe und Verkauf alkoholhaltiger Getränke. Insgesamt wurden in den letzten siebeneinhalb Jahren rund 300.000 Informations- und Hilfsmaterialien, wie z. B. die „SchuJu-Alterskontrollscheibe“, zur Unterstützung im Arbeitsalltag an der Kasse und in der Gastronomie gestreut. Der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI bedankt sich bei allen Kooperationspartnern, die zum Erfolg der „Schulungsinitiative Jugendschutz“ und damit zur Verbesserung des Jugendschutzes bei der Abgabe alkoholhaltiger Getränke beitragen. Lassen Sie uns auch in Zukunft weiterhin gemeinsam ein Zeichen setzen!

Handel
29. Juni 2015

„SchuJu“-Broschüre erneut Bestandteil der „Grips & Co.“-Markentrainer-Box

Zwei SchuJu-Broschüren für den Handel

Auch dieses Jahr gehört die „SchuJu“-Broschüre „Informationen für den Handel“ wieder zum Inhalt der „Grips & Co“-Markentrainer-Boxen. Wenn nun im Sommer das neue Ausbildungsjahr 2015/2016 beginnt, können sich damit weitere 10.000 Nachwuchskräfte aus dem Handel über ein Exemplar der Informationsbroschüre freuen. Auf 24 Seiten informiert die Broschüre klar und gut verständlich über die konsequente Umsetzung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken. Viele praktische Tipps geben den Nachwuchskräften Unterstützung für ihren neuen Berufsalltag im Handel. Alle Informationsbroschüren der „Schulungsinitiative Jugendschutz“ (auch für die Bereiche „Tankstelle“ und „Gastronomie“) können direkt online angesehen oder auch bestellt werden.

19. Mai 2015

„Fit für’s Fest“ – Getränke Schneider schult ehrenamtliche Helfer zum Thema Jugendschutz beim Ausschank alkoholhaltiger Getränke

Gruppe von 25 Personen vor einem Ausschank-Wagen

Wer an Vereinsfesten im Ausschank tätig ist, sollte die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf alkoholhaltige Getränke genau kennen und konsequent umsetzen. So sieht das auch die Firma Getränke Schneider aus Wiesbaden und engagiert sich seit Jahren vorbildlich für den Jugendschutz. Ende April wurden im Rahmen einer „Zapfschulung“ der Firma Getränke Schneider wieder 25 ehrenamtliche Helfer verschiedener Wiesbadener Vereine sowie firmeneigene Mitarbeiter mit den „SchuJu“-Unterlagen geschult und für das Thema Jugendschutz sensibilisiert. Den anschließenden Test meisterten alle Teilnehmer mit Bravour – viele von ihnen mit voller Punktzahl. Am Ende der Schulung bekam jeder sein persönliches „SchuJu“-Zertifikat und einen „SchuJu“-Button ausgehändigt. Mit dem Button bekennen die ehrenamtlichen Helfer hinter der Theke in Zukunft Farbe: Denn mit dem Slogan „Schon gecheckt –16/18?“ weisen die „SchuJu“-Buttons gut sichtbar auf die gesetzlichen Altersgrenzen bei Verkauf und Ausschank von alkoholhaltigen Getränken hin. 

Tankstellen
24. April 2015

Tankstellenbranche verlängert „Aktionsplan Jugendschutz“ mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler

„SchuJu“-Online-Training bleibt eines der wichtigsten Elemente
Logo „SchuJu – Schulungsinitiative Jugendschutz“

Die beteiligten Verbände der Tankstellenbranche haben sich am 2. April 2015 mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, darauf verständigt, den „Aktionsplan Jugendschutz“ unbefristet fortzuführen, um die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes in Bezug auf den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in Tankstellen weiter zu verbessern. Zentrale Maßnahme des Aktionsplans ist die Schulung des Kassenpersonals mit dem Online-Training der „Schulungsinitiative Jugendschutz“. Die Bundesdrogen- beauftragte, Marlene Mortler, begrüßt den „konzentrierten Einsatz für Schulung“ und bezeichnet den Aktionsplan als einen wichtigen „Schritt für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes“. Mit der Fortführung des Aktionsplans setzt sich die Tankstellenbranche zum Ziel, jährlich mindestens 5.000 Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mittels „SchuJu“-Online-Training erfolgreich zu schulen. Durch Neu- und Wiederholungsschulungen im Rahmen der „Schulungsinitiative Jugendschutz“ soll das Verkaufspersonal in den Tankstellen weiterhin zum Thema Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken sensibilisiert und informiert werden.