Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie müssen Sie sich beim Ausschank alkoholhaltiger Getränke – neben dem Gaststättengesetz – an die Regelungen des Jugendschutzgesetzes halten. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Sie haben aber auch eine moralische Verpflichtung, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu schützen! Denn als MitarbeiterIn in der Gastronomie entscheiden Sie täglich über einen funktionierenden Jugendschutz!

Kurz und knapp

  1. Kein Ausschank von Bier, Biermischgetränken, Wein, weinhaltigen Mischgetränken oder Sekt an Jugendliche unter 16 Jahren! Kein Ausschank von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Mischgetränken an Personen unter 18 Jahren!
  2. Ausnahme: Wenn eine personensorgeberechtigte Person (Eltern oder gesetzlicher Vormund) anwesend ist und dies erlaubt, ist die Abgabe und der Verzehr von Bier, Biermischgetränken, Wein, Weinmischgetränken und Sekt an 14- oder 15-jährige Jugendliche) in der Gastronomie erlaubt.
  3. Wenn Sie Zweifel am erforderlichen Alter des Gastes haben, bleiben Sie konsequent: Kein Ausweis, kein Ausschank! Bitten Sie den Gast gegebenenfalls, einen Ausweis zu holen, bevor Sie alkoholhaltige Getränke ausschenken!
  4. Bitten Sie den Gast um Verständnis, indem Sie darauf hinweisen, dass Sie eine hohe Strafe zahlen oder Ihre Gaststättenerlaubnis verlieren können, wenn Sie gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.
  5. Sollte ein Gast uneinsichtig reagieren und aggressiv werden, bleiben Sie ruhig und ziehen Sie nach Möglichkeit eine Kollegin/einen Kollegen hinzu.
  6. Halten Sie sich auch an das Gaststättengesetz, in dem klar geregelt ist, dass kein Alkohol an erkennbar betrunkene Personen ausgeschenkt werden darf.

Online-Training

Erweitern und vertiefen Sie Ihr Wissen zum Thema Jugendschutz bei Abgabe und Verkauf alkoholhaltiger Getränke: Die beiden Online-Trainings bieten Ihnen wichtige Infos und viele praktische Tipps für den Arbeitsalltag. Im Anschluss an jeden Kurs können Sie das erlernte Wissen in einem Test überprüfen und erhalten bei erfolgreichem Bestehen das personalisierte „SchuJu-Zertifikat“.

Zum Online-Training

Jugendschutz in der Praxis

Gastronomiebetriebe müssen die für sie geltenden Jugendschutzvorschriften deutlich sichtbar in ihren Räumlichkeiten aushängen. Die SchuJu-Barkarte auf dem Tresen kann Ihnen darüber hinaus helfen, die Altersgrenzen für alkoholhaltige Getränke stets zu erinnern.

Partner aus der Gastronomiebranche

Logo „Dehoga“

Logo „BdS Die Systemgastronomie“

Logo „NGG“

Logo „Deutsche Barkeeper-Union e. V.“

Logo „Barschule München“

gbs_Logo

ProWein_Logo

Broschüre zum Download

Cover SchuJu-Broschüre „Gastronomie“

Barkarte

SchuJu Barkarte

Eine Übersicht zu den jugendschutzrechtlichen Regelungen gibt Ihnen die „SchuJu“-Barkarte, die Sie online bestellen können.

SchuJu-Video