Die „Schulungsinitiative Jugendschutz“ – kurz „SchuJu“ – unterstützt die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Abgabe und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in Handel, Online-Handel, Gastronomie und Tankstellen durch umfangreiche Personal-Schulungsmaßnahmen.

Beispiele aus
allen Branchen

25. Januar 2016

Jahresbericht 2015: Über 151.600 Mitarbeiter zum Thema Jugendschutz geschult

vier SchuJu-Zertifikate

Die „Schulungsinitiative Jugendschutz“ blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2015 zurück. Über 151.600 Mitarbeiter aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Tankstelle haben seit Start der Initiative erfolgreich das Jugendschutz-Training (online und offline) absolviert und sind nun stolze Besitzer des „SchuJu“-Zertifikats. Auf der begleiteten Website www.schu-ju.de (inkl. www.schuju-training.de) informierten sich mehr als 913.000 Nutzer über die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Abgabe und Verkauf alkoholhaltiger Getränke. In den vergangenen acht Jahren wurden zudem rund 334.000 Informations- und Hilfsmaterialien gestreut. Der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI bedankt sich bei allen Kooperationspartnern, die zum Erfolg der „Schulungsinitiative Jugendschutz“ beitragen und gemeinsam ein Zeichen in Sachen Jugendschutz bei der Abgabe alkoholhaltiger Getränke setzen. Wir freuen uns auf ein erfolgreiches Jahr 2016!

Handel
14. Dezember 2015

„SchuJu“-Zertifikate für ALDI-Mitarbeiter

Logo „SchuJu – Schulungsinitiative Jugendschutz“

Mehrere „SchuJu“-Schulungen wurden innerhalb der letzten acht Wochen in zwei Krefelder ALDI-Filialen durchgeführt. Insgesamt nahmen dabei 26 Auszubildende und Mitarbeiter/innen erfolgreich am Jugendschutz-Training teil. Sie sind jetzt stolze Besitzer eines „SchuJu“-Zertifikats. Das „SchuJu“-Team gratuliert!

Gastronomie
22. Oktober 2015

Jugendschutz – für Fachkräfte im Gastgewerbe ein wichtiges Thema

Screenshot Fachkraft im Gastgewerbe - Kompetent in Ausbildung und Beruf", S. 151

Im kürzlich erschienenen Lehrbuch „Fachkraft im Gastgewerbe. Kompetent in Ausbildung und Beruf“, Verlag Handwerk und Technik GmbH, darf das Thema Jugendschutz bei der Abgabe alkoholhaltiger Getränke natürlich nicht fehlen. Im Kapitel „Jugendschutz“ machen die Autoren dabei auch auf das „SchuJu“-Online-Training und die Alterskontrollscheibe aufmerksam. Die „Schulungsinitiative Jugendschutz“ wünscht allen (angehenden) Fachkräften im Gastgewerbe viel Erfolg bei der „SchuJu“-Schulung!

15. September 2015

Jugendschutz-Online-Training der „Schulungsinitiative Jugendschutz“ ab sofort mit Audio-Unterstützung

Screenshot einer Online-Schulung

Die Online-Schulungen der „Schulungsinitiative Jugendschutz – kurz: SchuJu“ sind ab sofort noch nutzerfreundlicher: Gesprochene Texte leiten die Teilnehmer ganz komfortabel durch die Online-Kurse und erläutern eine Vielzahl praktischer Sachverhalte rund um die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Abgabe und Verkauf alkoholhaltiger Getränke in Handel, Tankstellen und Gastronomie. Ziel der Audio-Unterstützung ist es, die Erfolgsquote weiter zu verbessern, die Wissensvermittlung zu vertiefen und so den Lernerfolg nachhaltig zu steigern.

Tankstellen
31. August 2015

Jugendschutz total

Drei Gruppenfotos von teilnehmenden Tankstellenpächtern an der "SchuJu"-Schulung

Über 100 Tankstellenpächter nahmen im Juli an „SchuJu“-Schulungen teil, die von verschiedenen Verkaufsleitern der TOTAL Deutschland GmbH angeboten wurden. Mithilfe der „SchuJu“-Schulungsunterlagen informierten sie sich über wichtige Fakten und praktische Tipps zur konsequenten Umsetzung des Jugendschutzes bei der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken. Ausgestattet mit der „SchuJu“-Alterskontroll-scheibe und der Broschüre „Informationen für die Tankstelle“ werden sie die Inhalte nun in einem nächsten Schritt an ihre Mitarbeiter in den einzelnen Tankstellen weitergeben. Das „SchuJu“-Team wünscht viel Erfolg bei den Schulungen!

Online-Handel
20. August 2015

Jugendschutz im Online-Handel – Wir halten uns dran!

Logo Jugendschutz im Online-Handel

Für Online-Händler von alkoholhaltigen Getränken stellt sich die Frage, wie und ob sie den Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken über das Internet konsequent umsetzen können.
Generell enthält das Jugendschutzgesetz keine expliziten Regelungen für den Online-Handel mit alkoholhaltigen Getränken. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelten die gesetzlichen Altersgrenzen für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke jedoch ganz klar auch für den „Versandhandel mit Alkohol (etwa auf Telefon- oder Internetbestellung)“. Wer den Jugendschutz konsequent umsetzen möchte, sollte also auch im Online-Handel mit alkoholhaltigen Getränken das Alter des Empfängers anhand geeigneter Maßnahmen kontrollieren.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) im Rahmen einer Selbstregulierung eine Empfehlung für einen Jugendschutzstandard im Online-Handel erstellt. Mit dem Standard werden die jugendschutzrechtlichen Regelungen bestimmungsgemäß auf den Online-Handel übertragen. Im Sinne eines konsequenten Jugendschutzes empfiehlt der BSI Online-Anbietern von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken, u. a. durch eine Altersprüfung bei der Paketübergabe sicherzustellen, dass diese Waren nur an Erwachsene übergeben werden dürfen. Die genauen Inhalte der Jugendschutz-Empfehlung finden Sie hier.